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mehr lesen Sie hier »16.07.2013
in.power GmbH hat drei Viertel ihres Portfolios in der Fernsteuerbarkeit
Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr im Rahmen der Managementprämien-Verordnung (MaPrV) die Vergütungssätze bei der „Marktprämie“ (der momentan gebräuchlichsten Form der Direktvermarktung von EEG-Anlagen) reduziert und neu geordnet.
Seit Januar 2013 gilt in diesem Rahmen ebenfalls der sog. Fernsteuerbarkeitsbonus. Innerhalb der ersten Jahreshälfte 2013 hat in.power bereits drei Viertel ihres Portfolios, das insgesamt ca. 600 MW umfasst, in die Fernsteuerbarkeit gebracht und konnte so dem Anlagenbetreiber zeitnah den zusätzlichen Bonus in Höhe von 1,00 Euro/MWh für 2013 weiterreichen.
in.power liegt somit deutlich über dem Branchendurchschnitt. Hierdurch ergeben sich für den Anlagenbetreiber bereits aktuell wesentliche finanzielle Vorteile, die sich in den kommenden beiden Jahren nochmals auf 1,50 Euro/MWh (2014) bzw. 2,00 Euro/MWh (2015) erhöhen werden.
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